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Dr. Rainer Klingeler
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Die Solvabilitätsverordnung (SolvV) verpflichtet Banken, ihre Adressrisiken, Marktrisiken und operationellen Risiken mit standardisierten Rechenverfahren zu quantifizieren und adäquat mit Eigenmitteln zu unterlegen. Ein Paradigmenwechsel zugunsten einer stärker qualitativ ausgerichteten Bankenaufsicht wird jedoch erkennbar: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Verwendung institutsspezifischer Risikomessmodelle genehmigt werden.
Gleiches gilt für die Liquiditätsverordnung (LiqV). Sie enthält zwar genaue Vorgaben zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs der Bank für die verschiedenen Geschäftsarten und zur Liquiditätssteuerung. Doch eröffnet § 10 LiqV auch die Möglichkeit, mit Zustimmung der Aufsicht institutseigene Risikomess- und -steuerungsverfahren zur Begrenzung des Liquiditätsrisikos zu nutzen.
Weitere Herausforderungen ergeben sich im Zusammenhang mit dem aufsichtsrechtlichen Großkreditregime: Dies gilt umso mehr, wenn die Umsetzung der neuen GroMiKV nicht nur zu einem höheren Meldeaufwand des Instituts führen, sondern auch die Qualität seiner internen Risikoanalysen verbessern soll.
consultingpartner hilft Ihnen, die von der Aufsicht eingeräumten Gestaltungsspielräume zum Vorteil Ihres Instituts zu nutzen. Wir stellen die Optionen im Umgang mit den regulatorischen Anforderungen strukturiert dar und bewerten sie mit Ihren Fachleuten nach Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit. Die Analyse des Risikoprofils Ihrer Bank liefert uns die Grundlagen, um ein Risikomanagementsystem abzuleiten, dass einen effektiven Eigenmitteleinsatz angemessen unterstützt. Dabei achten wir sorgfältig darauf, Aufwand und Kosten in einem maßvollen Verhältnis zum Projektnutzen zu halten.