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WpHG, MiFID, MaComp

Compliance im Wertpapiergeschäft

Die Harmonisierung im europäischen Wertpapierhandel stellt Marktteilnehmer in immer kürzeren Intervallen vor neue Aufgaben. Die EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID) etablierte 2004 einheitliche Verhaltens-, Organisations- und Transparenzregeln für Wertpapierdienstleister. Sie verpflichtete die Institute auch, eine interne Compliance-Funktion mit weitreichenden Kompetenzen aufzubauen. In Deutschland wurden diese Regelungen 2007 in das WpHG überführt und 2010 in den MaComp konkretisiert. Seit Ende 2011 liegt der Entwurf einer revidierten Finanzmarktrichtlinie und -verordnung (MiFID II) vor.

Die Europäische Kommission reagiert mit dieser Novelle auf neue Handelsmethoden, Produkte, Akteure und technische Verfahren im Wertpapiermarkt. MiFID II adressiert alle Marktteilnehmer und ein stark erweitertes Spektrum von Produkten. Der algorithmische Handel und der Hochfrequenzhandel sollen reguliert, der OTC-Derivatehandel über organisierte Plattformen abgewickelt und die Handelstransparenz verbessert werden. Für die Anlegerberatung und die Offenlegung von Zielkonflikten sind strengere Vorgaben geplant. Insbesondere dürfen unabhängige Berater, dem Entwurf zufolge, von Dritten künftig keine Provisionszahlungen erhalten.

Es ist offensichtlich, dass MiFID II sowohl die Handelsmethoden im Wertpapiergeschäft als auch das Produktangebot und die Vertriebspraxis der Institute verändern wird. Auswirkungen auf Strategien und Geschäftsmodelle der Marktteilnehmer sind vorgezeichnet.

consultingpartner verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Compliance-Projekten im Umfeld von WpHG, MiFID und MaComp. Wir analysieren mit Ihnen die Effekte der revidierten Finanzmarktrichtlinie auf Ihr Institut und stellen die Handlungsoptionen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten strukturiert dar. Auf dieser Grundlage begleiten wir Sie von der Maßnahmenwahl über alle Stufen der Anpassung an die modifizierten Rahmenbedingungen im Wertpapiergeschäft.