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Eine besondere Herausforderung bei der Einführung des IFRS-Rechnungslegungsstandards ist die Abbildung von Einzel- und Portfoliowertberichtigungen (Impairments).
„Ein Impairment liegt dann vor, wenn der sogenannte erzielbare Betrag (recoverable amount) als höherer Betrag aus Zeitwert und Nutzungswert unter dem Buchwert eines einzelnen oder einer Gruppe von Vermögenswerten liegt."
Die Umsetzung dieser relativ einfachen Vorschrift mündet in der Praxis in einem Impairment-Test, in Abhängigkeit der jeweiligen Haltekategorie. Dieser Prozess stellt sich im Detail sehr komplex dar. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Durchführung des Impairment-Tests mit dem Ergebnis, dass Sie die aktuellen und sich abzeichnenden rechtlichen Vorgaben souverän erfüllen. Insbesondere die erkennbare Entwicklung einer stärkeren Berücksichtigung der Kreditrisikosteuerungsmethoden in der Rechnungslegung von Wertberichtigungen erforderte eine stärkere Integration der Funktionen Risikosteuerung und Rechnungslegung. Aufgrund unserer hohen Expertise in beiden Funktionen sind wir ein starker Partner in der Umsetzung dieser Herausforderung.