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Veronica von Blumröder
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Veronica von Blumröder
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Das Baseler Komitee der Bankenaufseher hat als Konsequenz der Finanzmarktkrise eine Verschärfung der Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen in drei Schritten zum Jahresende 2010, 2011, 2012 eingeleitet. Die neuen Vorschriften sollen zu optimistischen Marktrisiko-Abschätzungen mit Value-at-Risk Modellen in Phasen geringer Marktvolatilität entgegenwirken. Handelsbuchinstitute werden verpflichtet, die Datenversorgung ihrer Schätzmodelle zu optimieren, müssen erweiterte Vorgaben zu deren Kalibrierung beachten und zusätzliche Risiken in die Kalkulation der Eigenkapitalanforderung einbeziehen. consultingpartner unterstützt Sie dabei, diese Aufgaben zu lösen und die modifizierten Schätzungen für eine präzisere Marktrisikosteuerung nutzbar zu machen.
Damit die Marktrisikopositionen des Instituts aktuell quantifiziert werden können, bauen wir mit Ihren Experten eine marktnahe, qualitätsgesicherte Datenversorgung mit kurzen Aktualisierungsintervallen auf. Zugleich stellen wir sicher, dass die VaR-Modellierung alle für die Preisbildung relevanten Marktfaktoren einschließlich von Risikokonzentrationen und Wechselwirkungen einbezieht. Den modifizierten Anforderungen des CEBS entsprechend, integrieren wir die Ermittlung des Stress-VaR in Ihre interne Kalkulation des allgemeinen Marktrisikos. Für die künftig verpflichtende Eigenmittelunterlegung des besonderen Marktrisikos implementieren wir Modelle, mit denen Ausfall-, Migrations-, sowie spezifische Kreditspread- und Aktienkursrisiken im Handelsbuch prüfungssicher quantifiziert werden können.