consulting partner AG

Risikotragfähigkeit

Integriert steuern

Prinzipiell besteht für die Banken Methodenfreiheit bei der Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Der aktualisierte Rechtsrahmen stellt dabei allerdings erweiterte und konkretisierte Anforderungen. Operationelle Risiken sind grundsätzlich als wesentlich einzustufen und ebenso wie Risikokonzentrationen adäquat einzubeziehen. Handelsrechtliche Risikotragfähigkeitsberechnungen müssen eine angemessene Betrachtung über den Bilanzstichtag hinaus enthalten. Darüber hinaus wurden die Regeln für die Berücksichtigung von Diversifikationseffekten bei der Risikoaggregation verschärft.

consultingpartner unterstützt Ihr Institut bei der Ermittlung der GuV-orientierten und vermögensorientierten Risikotragfähigkeitsberechnung nach den geltenden aufsichtsrechtlichen Normen. Zudem begleiten wir Sie beim Aufbau des korrespondierenden gesamtbankbezogenen Limitsystems, sowie bei dessen Integration in das Gesamtbankreporting und den Steuerungszyklus. So entsteht eine Lösung, die unmittelbare Korrekturen bei Limitüberschreitungen unterstützt und damit geeignet ist, die Risikotragfähigkeit der Bank kontinuierlich zu sichern. Im Kontext einer integrierten Gesamtbanksteuerung wird dies auch zur Grundlage risiko- und ergebnisorientierter Risikokapitalallokation.